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DAkkS-Akkreditierung beantragen: Ablauf in 6 Schritten

Vom Erstkontakt bis zur Überwachung: Antragsarten, Unterlagen, DAkkS-PORT, Begutachtung, Zyklus und Gebührenlogik nach den Angaben der DAkkS.

Redaktion Audit-Net · 22.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Wissenschaftler bei der Arbeit im rot beleuchteten Labor

Eine Akkreditierung beantragen Sie bei der DAkkS mit dem passenden Antragsformular samt Anlage zum Geltungsbereich, einem Nachweis der Rechtsform und der Angabe, ob eine Befugnis erteilende Behörde beteiligt ist. Sie senden die Unterlagen per E-Mail an den Antragsservice oder reichen sie über das Onlineportal DAkkS-PORT ein. Danach folgen Dokumentenprüfung, Begutachtung, Entscheidung und Überwachung. Das Verfahren dauert nach Angaben der DAkkS mehrere Monate. Dieser Ratgeber folgt den sechs Schritten, die die DAkkS selbst verwendet.

Voraussetzung: Sie sind bereits eine Konformitätsbewertungsstelle

Eine Akkreditierung beantragen nur Stellen, die Prüfungen, Kalibrierungen, Inspektionen oder Zertifizierungen anbieten. Die DAkkS verlangt, dass die Stelle zum Zeitpunkt des Antrags bereits die räumlichen, personellen und apparativen Voraussetzungen für den beantragten Geltungsbereich erfüllt und das im Antrag belegt. Wer die Voraussetzungen erst aufbauen möchte, startet mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems nach der passenden Stellennorm und bewirbt sich danach.

Welche Norm gilt, hängt vom Stellentyp ab. Prüf- und Kalibrierlabore arbeiten nach DIN EN ISO/IEC 17025, medizinische Labore nach DIN EN ISO 15189, Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020 und Zertifizierungsstellen für Managementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17021-1. Die DAkkS unterscheidet insgesamt zehn akkreditierbare Stellentypen. Die Übersicht dazu finden Sie unter Akkreditierung.

Beratung zur Umsetzung der Anforderungen bietet die DAkkS aus Gründen der Unparteilichkeit nicht an. Dafür sind Normen, interne Audits und gegebenenfalls externe Berater zuständig.

Schritt 1: Grundlagen klären und Kontakt aufnehmen

Die DAkkS akkreditiert hoheitlich Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in Deutschland auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes, in Ausnahmefällen auch in EU- und EWR-Staaten. Stellen mit Hauptsitz außerhalb von EU und EWR laufen im sogenannten Drittlandsverfahren, das nicht hoheitlich ist und eigene Regeln hat.

Für den Erstkontakt gibt es zwei Wege. Neukunden können kostenfreie Webseminare zu Grundlagen und Verfahren besuchen. Individuelle Anfragen stellen Sie über das Kontaktformular; anzugeben sind die angestrebte Akkreditierungsart und der fachliche Geltungsbereich, der sogenannte Scope. Formulieren Sie den Scope möglichst konkret, denn ohne Scope lässt sich kein Antrag bearbeiten.

Planen Sie die Vorbereitung realistisch ein. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten das Qualitätsmanagementsystem eingeführt, interne Audits durchgeführt und die Managementbewertung abgeschlossen sein. Die DAkkS prüft in der Begutachtung nicht, ob Sie guten Willen haben, sondern ob Verfahren, Personal und Ausstattung im Alltag tragen.

Schritt 2: Antrag stellen

Die DAkkS kennt mehrere Antragsarten: Erstakkreditierung, Reakkreditierung für befristete Akkreditierungen, Änderung der Akkreditierung (etwa Erweiterung oder Einschränkung des Scopes oder geänderte Anschrift), die vollständige oder teilweise Aussetzung oder Zurückziehung auf eigenen Wunsch sowie die Änderung eines noch laufenden Antrags. Überwachungs- und Wiederholungsbegutachtungen brauchen keinen Antrag, die DAkkS stößt sie selbst an.

Erforderlich sind in der Regel drei Dinge: das aktuelle Antragsformular samt den zugehörigen Anlagen, ein aktueller Nachweis der Rechtsform (Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug, bei einer GbR der Gesellschaftsvertrag) und die Angabe, ob eine Befugnis erteilende Behörde beteiligt ist. Bei einer Erstakkreditierung ist die Anlage zum Geltungsbereich Pflicht. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob der Antrag vollständig, von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben und richtig adressiert ist.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Schriftform im Akkreditierungsrecht entfallen. Sie können den Antrag deshalb elektronisch einreichen, per E-Mail an den Antragsservice ([email protected]) oder über das Onlineportal DAkkS-PORT, für das Sie sich zuvor registrieren.

Antragsprüfung und Gebührenvorschuss

Die DAkkS prüft den Antrag zweistufig. Zuerst registriert und prüft der Antragsservice formal und vergibt bei Erfolg eine Verfahrensnummer für den weiteren Schriftverkehr. Danach prüft die zuständige Fachabteilung den Inhalt. Nach der Erstprüfung erhalten Sie eine förmliche Antragsbestätigung mit dem Namen Ihrer zentralen Ansprechperson.

Für die weitere Bearbeitung erhebt die DAkkS einen Gebührenvorschuss. Seine Zahlung ist Voraussetzung dafür, dass das Verfahren weiterläuft. Reichen Sie die Unterlagen elektronisch in der vorgegebenen Form ein; die Pflichtlisten je Akkreditierungsaktivität stehen in der Dokumentensuche der DAkkS. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, wird der Antrag abgelehnt.

Schritt 3: Begutachtung

Die DAkkS prüft zunächst Vollständigkeit und fachliche Eignung der Dokumente und hält das Ergebnis in einem Bericht fest. Zeigen sich zahlreiche gravierende Mängel, empfiehlt sie, den Antrag zurückzuziehen. Danach legt sie Begutachtungsumfang, Team, Dauer, Termin, Stichproben und Witness-Aktivitäten fest. Sie erhalten vorab einen Begutachtungsplan. Bei einer Erstakkreditierung können Sie zusätzlich eine kostenpflichtige Vorbegehung wählen, bei der Personal, Geräte, Räume, Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich vorab eingeschätzt werden.

Die Begutachtung vor Ort findet an den Standorten statt, an denen Sie Ihre Leistungen erbringen. Sie umfasst Einführungsgespräch, Prüfung von Dokumenten, Stichproben, Befragung des Personals, Beobachtung der Tätigkeiten und ein Abschlussgespräch, in dem das Team das Ergebnis vorstellt und Abweichungen dokumentiert. Witness-Aktivitäten, bei denen eine konkrete Tätigkeit beobachtet wird, finden in der Regel an zusätzlichen Terminen statt, gegebenenfalls beim Kunden.

Nach der Begutachtung analysieren Sie zu jeder Abweichung Ursache und Ausmaß, legen Korrekturmaßnahmen fest und weisen die wirksame Umsetzung innerhalb der vorgegebenen Fristen nach. Nachbegutachtungen vor Ort sind möglich.

Schritt 4 bis 6: Entscheidung, Überwachung, Änderung

Über die Akkreditierung entscheidet nicht das Begutachtungsteam, sondern die DAkkS auf Grundlage der Berichte. Die Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt. Hoheitliche Akkreditierungen sind in der Regel unbefristet, befristet nur dann, wenn das Gesetz es vorschreibt.

Die Überwachung folgt einem risikobasierten Plan nach DIN EN ISO/IEC 17011:2018. Der Akkreditierungszyklus dauert höchstens fünf Jahre. Bei unbefristeten Akkreditierungen ist am Zyklusende eine Wiederholungsbegutachtung nötig, die den gleichen Umfang wie die Erstbegutachtung hat. In begründeten Fällen sind verkürzte Intervalle und außerordentliche Überwachungen jederzeit möglich. Bei fehlender Kompetenz oder groben Pflichtverletzungen kann der Akkreditierungsausschuss die Akkreditierung einschränken, aussetzen oder zurückziehen.

Ändern sich Anschrift, Rechtsform oder Scope, stellen Sie einen Änderungsantrag. Plant Ihre Stelle neue Tätigkeiten, ist das der Weg für die Scope-Erweiterung.

Was die Akkreditierung kostet

Feste Preise nennen wir hier nicht, denn die DAkkS berechnet hoheitliche Akkreditierungen nach Zeitaufwand. Maßgeblich ist die Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV) des zuständigen Bundesministeriums; die Gebühr wird im Gebührenbescheid festgesetzt. Für Auslagen gilt das Bundesgebührengesetz. Überwachungs- und Wiederholungsbegutachtungen verursachen ebenfalls Kosten. Für Auslandstätigkeiten im nicht hoheitlichen Bereich führt die DAkkS eine gesonderte Entgeltliste.

Planen Sie deshalb mit drei Posten: Gebühren für Antrag und Begutachtung, laufende Kosten der Überwachung im Zyklus und interne Aufwände für Qualitätsmanagement, Personal und Ausstattung. Eine belastbare Zahl liefert nur der Gebührenbescheid nach Ihrem konkreten Scope.

Stand: Oktober 2026.

Übersicht in der Tabelle

Schritt Was passiert Ihre Aufgabe
1 Grundlagen Zuständigkeit, Anforderungen, Dauer, Kosten, Erstkontakt Scope festlegen, Webseminar oder Kontaktformular nutzen
2 Antrag Formale und fachliche Prüfung, Verfahrensnummer, Antragsbestätigung Formular, Scope-Anlage, Rechtsformnachweis, Angabe zur Befugnis
3 Begutachtung Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Begutachtung, Witness Vorschuss zahlen, Begutachtungsplan beachten, Abweichungen beheben
4 Entscheidung DAkkS entscheidet auf Grundlage der Berichte Entscheidung prüfen, Geltungsbereich kontrollieren
5 Überwachung Risikobasierte Überwachung, Zyklus höchstens fünf Jahre Termine wahrnehmen, Abweichungen fristgerecht schließen
6 Änderung Änderungsantrag bei Scope-, Anschrift- oder Rechtsformwechsel Änderung vor Umsetzung melden und beantragen

Checkliste

  • Stellentyp und passende Norm bestimmen (17025, 17020, 17021-1, 15189 oder weitere).
  • Scope möglichst konkret beschreiben.
  • Webseminar der DAkkS besuchen und Kontaktformular mit Akkreditierungsart und Scope nutzen.
  • Aktuelle Antragsformulare und Anlagen herunterladen.
  • Aktuellen Registerauszug oder Gesellschaftsvertrag beschaffen.
  • Klären, ob eine Befugnis erteilende Behörde beteiligt ist.
  • Zugang zum DAkkS-PORT einrichten oder Antrag per E-Mail senden.
  • Gebührenvorschuss einplanen.
  • Interne Audits und Managementbewertung vor der Begutachtung abschließen.
  • Korrekturmaßnahmen nach der Begutachtung fristgerecht nachweisen.

Häufige Fragen

Wo reiche ich den Antrag ein?

Per E-Mail an den Antragsservice der DAkkS oder über das Onlineportal DAkkS-PORT. Seit dem 1. Januar 2025 ist dafür keine Schriftform mehr nötig.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die DAkkS nennt mehrere Monate. Die Dauer hängt von Umfang des Scopes, Zahl der Standorte, Erfahrung der Stelle, Reifegrad des Qualitätsmanagements und verfügbaren Ressourcen ab. Eine feste Zahl gibt sie nicht an.

Was kostet eine Akkreditierung?

Hoheitliche Akkreditierungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, geregelt in der AkkStelleGebV. Die konkrete Höhe steht im Gebührenbescheid. Vorab erhebt die DAkkS einen Gebührenvorschuss.

Berät die DAkkS bei der Vorbereitung?

Nein, aus Gründen der Unparteilichkeit nicht. Sie bietet kostenfreie Webseminare und beantwortet Fragen zum Verfahren. Die fachliche Umsetzung der Normanforderungen müssen Sie selbst oder mit externer Beratung leisten.

Wie lange gilt die Akkreditierung?

Hoheitliche Akkreditierungen sind in der Regel unbefristet. Der Zyklus mit Überwachung und Wiederholungsbegutachtung dauert höchstens fünf Jahre. Befristete Akkreditierungen müssen mit neuem Antrag erneuert werden.

Quellen

Über diesen Ratgeber

Recherchiert und geschrieben von der Redaktion Audit-Net, mit Quellen belegt. Normtexte geben wir nicht wieder; die Normen selbst erhalten Sie über den Normenhandel. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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