Art · Validierung
Akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstellen
Validierungs- und Verifizierungsstellen prüfen Aussagen und Angaben, etwa Treibhausgasberichte oder Nachhaltigkeitsangaben, auf Richtigkeit und Plausibilität. Die Anforderungen an solche Stellen fasst DIN EN ISO/IEC 17029 zusammen; die DAkkS akkreditiert sie.
- 30Stellen im Verzeichnis
- 55Registereinträge
- 22Orte
Wo Unternehmen Behauptungen über ihre Emissionen, ihre Produkte oder ihre Berichte veröffentlichen, wächst der Bedarf an unabhängiger Bestätigung. Validierungs- und Verifizierungsstellen übernehmen diese Rolle: Sie prüfen, ob Angaben stimmen und mit den Regeln eines Programms übereinstimmen.
Die Seite beschreibt, was die Begriffe bedeuten, in welchen Feldern solche Stellen tätig sind und wie Sie das passende Prüfprogramm erkennen. Das Verzeichnis erfasst derzeit 30 Stellen.
Stand: Oktober 2026
Orte mit den meisten Stellen dieser Art
Verteilung nach Bundesland
Validierung und Verifizierung: der Unterschied
Eine Validierung bewertet, ob eine Aussage über die Zukunft plausibel ist, zum Beispiel ob ein geplantes Klimaschutzprojekt die behaupteten Einsparungen erreichen kann. Eine Verifizierung bestätigt im Nachhinein, ob berichtete Daten und Ergebnisse zutreffen, etwa die Emissionen eines vergangenen Jahres.
Beide Verfahren gehören zur Konformitätsbewertung. Sie enden in einer Erklärung der Stelle, die Dritte als Beleg nutzen, etwa Behörden, Handelspartner oder Käufer von Emissionsgutschriften.
In der Praxis laufen beide Schritte oft nacheinander ab: Ein Projekt wird zunächst validiert, später werden die tatsächlich erzielten Ergebnisse verifiziert. Welche Begriffe ein Programm verwendet, steht in seinen Regeln; achten Sie auf die genaue Bezeichnung in Ihrem Vertrag, damit beide Seiten dasselbe meinen.
Die Norm: DIN EN ISO/IEC 17029
ISO/IEC 17029 stammt aus dem Jahr 2019 und legt allgemeine Grundsätze und Anforderungen für Stellen fest, die Validierung oder Verifizierung betreiben. Sie fordert Unparteilichkeit, Vertraulichkeit, Kompetenz, ein nachvollziehbares Verfahren und den Umgang mit Beschwerden.
Die Norm ist branchenübergreifend. Konkrete Anforderungen an Inhalte enthalten ergänzende Normen und Programme. Für Treibhausgase etwa gilt ISO 14065 für Stellen und ISO 14064-3 für das Prüfverfahren.
Wo solche Stellen arbeiten
Bekannte Felder sind Treibhausgasbilanzen und Klimaschutzprojekte, der europäische Emissionshandel, Nachhaltigkeitsprogramme für Lieferketten, Produktangaben wie Umweltaussagen und bestimmte Berichte von Unternehmen. Im Emissionshandel müssen Prüfstellen nach den EU-Vorgaben akkreditiert sein.
Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Verfahren. Umweltgutachter nach der EU-EMAS-Verordnung werden in Deutschland über ein eigenes Zulassungsverfahren bestimmt. Wirtschaftsprüfer prüfen Jahresabschlüsse nach eigenem Berufsrecht. Beide erscheinen daher nicht automatisch im Verzeichnis.
Wann Sie eine akkreditierte Stelle brauchen
Die Rechtsgrundlage oder das Programm bestimmt, ob die Stelle akkreditiert sein muss. Beim Emissionshandel ist das Pflicht, bei freiwilligen Klimaprojekten und Standards verlangt der Programmeigner meist Akkreditierung oder eine Anerkennung durch sein eigenes System.
Klären Sie die Frage früh, denn eine nachträglich nicht anerkannte Prüfung bedeutet Kosten und Zeitverlust. Fragen Sie beim Programmeigner nach der Liste zugelassener Stellen und gleichen Sie diese mit dem DAkkS-Register ab.
Auswahl der Stelle
Der Geltungsbereich muss Ihr Programm und Ihren Sektor nennen. Hinzu kommen Fragen nach Erfahrung in Ihrer Branche, nach den Fristen für Berichte und danach, welche Daten und Zugänge Sie bereitstellen müssen. Gute Stellen erklären im Vorgespräch den Prüfumfang und benennen Datenbedarf.
Beachten Sie die Unparteilichkeit. Wer Ihre Bilanz erstellt hat, darf sie nicht anschließend selbst verifizieren. Für Klarheit sorgt ein Hinweis in der Angebotsunterlage, wie die Stelle Interessenkonflikte vermeidet.
Urkunde und Geltungsbereich lesen
Die Anlage der Urkunde nennt Normen, Programme und Sektoren, für die Validierung oder Verifizierung zulässig ist. Das Kürzel in der Registriernummer lautet D-VS. Prüfen Sie Programmname, Sektorcode und Version, denn Programme werden aktualisiert.
Das Register wird laufend gepflegt. Audit-Net gleicht regelmäßig ab, ersetzt aber nicht die Auskunft der DAkkS. Zertifikate und Erklärungen Dritter prüft das Portal nicht.
Vorbereitung auf eine Verifizierung
Eine Verifizierung verläuft besser, wenn Datenquellen, Systemgrenzen und Berechnungswege dokumentiert sind. Legen Sie Zuständigkeiten für die Datenerfassung fest und halten Sie Belege für Verbräuche, Einkäufe und Annahmen bereit. Klären Sie früh, welche Fristen aus Gesetz oder Programm gelten, und planen Sie Zeit für Rückfragen ein. Unklare Systemgrenzen sind eine der häufigsten Ursachen für Nachforderungen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Validierung und Verifizierung?
Validierung bewertet die Plausibilität einer Aussage über Künftiges. Verifizierung bestätigt im Nachhinein, ob berichtete Angaben stimmen.
Welche Norm gilt für diese Stellen?
Allgemein DIN EN ISO/IEC 17029. In Fachgebieten kommen weitere Normen und Programme hinzu, bei Treibhausgasen etwa ISO 14065.
Brauche ich eine akkreditierte Stelle für meinen Klimabericht?
Das hängt vom Programm oder der Rechtsgrundlage. Im Emissionshandel ist die Akkreditierung vorgeschrieben, bei freiwilligen Standards legt der Programmeigner es fest.
Sind Umweltgutachter in diesem Verzeichnis?
Nur wenn sie im DAkkS-Register stehen. Umweltgutachter nach EMAS werden über ein gesondertes Verfahren zugelassen.
Wie erkenne ich eine akkreditierte Verifizierungsstelle?
Registereintrag und Urkunde mit dem Kürzel D-VS und einem Geltungsbereich, der Ihr Programm nennt.
Quellen und Stand
Inhalt abgeglichen mit dem DAkkS-Register (Stand Oktober 2026); Audit-Net bewertet keine Stellen und prüft keine Zertifikate. So arbeiten wir
- DAkkS: Validierungs- und Verifizierungsstellen (DIN EN ISO/IEC 17029)
- DAkkS: Akkreditierte Stellen finden (Filtersuche)
- DAkkS: Akkreditierungsfähige Programme
- Wikipedia: Validierung
Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das DAkkS-Register. Fehler gefunden? Melden Sie sie uns.