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Akkreditierung: die Prüfung der Prüfer

Akkreditierung ist die formale Bestätigung einer nationalen Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle, etwa ein Labor, eine Inspektions- oder Zertifizierungsstelle, fachlich kompetent und unparteilich arbeitet. In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die einzige hierfür zuständige Stelle. Die Akkreditierung prüft nicht Ihr Produkt oder Ihr Managementsystem, sondern diejenigen, die es prüfen.

Stand: Oktober 2026

Wenn ein Prüfbericht, ein Kalibrierschein oder ein Zertifikat vor Gericht, bei einer Behörde oder in einer Ausschreibung Bestand haben soll, stellt sich eine Anschlussfrage: Woher weiß man, dass die ausstellende Stelle ihr Handwerk versteht? Die Antwort liefert die Akkreditierung. Sie ist die Instanz über den Prüfern und sorgt dafür, dass Ergebnisse über Landesgrenzen hinweg akzeptiert werden.

Die folgende Seite erklärt, was Akkreditierung bedeutet, wer in Deutschland zuständig ist, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht, wie das Verfahren abläuft und welche Normen für welche Stellenart gelten. Sie zeigt außerdem, wie Sie akkreditierte Stellen finden: Dieses Portal führt dazu ein Verzeichnis akkreditierter Stellen, das auf dem öffentlichen Register der DAkkS beruht.

Was bedeutet Akkreditierung?

Die europäische Verordnung (EG) Nr. 765/2008 beschreibt Akkreditierung sinngemäß als Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen harmonisierter Normen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen erfüllt, um bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen. Verkürzt: Die Stelle ist kompetent und arbeitet unabhängig.

Der Begriff „Konformitätsbewertungsstelle“ umfasst Prüflaboratorien, Kalibrierlaboratorien, medizinische Laboratorien, Inspektionsstellen, Zertifizierungsstellen sowie Validierungs- und Verifizierungsstellen. Sie alle stellen fest, ob ein Gegenstand Anforderungen entspricht, und werden ihrerseits von der Akkreditierungsstelle begutachtet.

Akkreditierung und Zertifizierung: der Unterschied

Beide Begriffe werden häufig vertauscht. Der Unterschied liegt im Prüfgegenstand:

MerkmalAkkreditierungZertifizierung
Wer wird bewertet?Konformitätsbewertungsstelle (Labor, Zertifizierungsstelle, Inspektionsstelle)Organisation, Produkt oder Person
Wer bewertet?Nationale Akkreditierungsstelle (in Deutschland die DAkkS)Zertifizierungsstelle
ErgebnisAkkreditierungsurkunde mit GeltungsbereichZertifikat
GrundlageNormen der Reihe ISO/IEC 17000 und weitere, z. B. 17025, 17021-1Die Norm, die zertifiziert wird, z. B. ISO 9001
FreiwilligkeitRechtlich oft freiwillig, in regulierten Bereichen verpflichtendMeist freiwillig, teils gesetzlich gefordert

Ein Beispiel: Ein Unternehmen lässt sein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 zertifizieren. Die Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausstellt, ist ihrerseits von der DAkkS nach ISO/IEC 17021-1 akkreditiert. Vertiefend im Ratgeber Akkreditierung vs. Zertifizierung.

Die DAkkS: nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist seit dem 1. Januar 2010 die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie ging aus der Zusammenführung mehrerer bis dahin bestehender Akkreditierungsorganisationen hervor und ist privatrechtlich als GmbH organisiert. Hoheitliche Akkreditierungsaufgaben nimmt sie als beliehene Stelle wahr. Der Gesellschaftsanteil liegt zu gleichen Teilen bei Bund, Ländern und der deutschen Wirtschaft. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert, Standorte sind Berlin, Braunschweig und Frankfurt am Main.

Ihre Aufgabe: Konformitätsbewertungsstellen begutachten, akkreditieren, überwachen und das Ergebnis in einem öffentlich zugänglichen Register bekannt machen. Daneben vertritt sie Deutschland in europäischen und internationalen Akkreditierungsgremien.

Rechtsgrundlagen: AkkStelleG und Verordnung (EG) 765/2008

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für Akkreditierung und Marktüberwachung schreibt vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat genau eine nationale Akkreditierungsstelle benennt. Sie regelt außerdem Anforderungen an diese Stellen, unter anderem Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Kompetenz, Nichtgewinnorientierung und die gegenseitige Begutachtung (Peer Evaluation).

In Deutschland setzt das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) diesen Rahmen um. Es regelt die Zuständigkeit der DAkkS, ihre Beleihung und das Verfahren. Die Gebühren richten sich nach einer eigenen Verordnung. Auf dieser Grundlage wird die Akkreditierung als hoheitlicher Verwaltungsakt erteilt. Gegen Entscheidungen gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts.

Das Gesetz und die EU-Verordnung finden Sie unter den Quellen am Seitenende. Dort ist auch der amtliche Wortlaut verlinkt.

Internationale Anerkennung: EA, IAF und ILAC

Der praktische Wert der Akkreditierung liegt in der gegenseitigen Anerkennung. Die nationalen Akkreditierungsstellen begutachten sich gegenseitig und schließen multilaterale Abkommen:

  • EA (European co-operation for Accreditation): europäischer Dachverband mit einem Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung.
  • IAF (International Accreditation Forum): weltweite Vereinigung für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Validierungs-/Verifizierungsstellen.
  • ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation): weltweite Vereinigung für Labore und Inspektionsstellen.

Für Anwender heißt das: Ein Prüfbericht oder Zertifikat einer in Deutschland akkreditierten Stelle wird in vielen Ländern anerkannt. Nach dem Grundsatz „einmal akkreditiert, überall anerkannt“ sinken Doppelprüfungen und Handelshemmnisse. Der genaue Umfang der Anerkennung hängt vom jeweiligen Abkommen und Land ab.

Welche Normen gelten für welche Stelle?

Die Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen stehen in internationalen Normen. Welche gilt, hängt von der Tätigkeit der Stelle ab:

NormGilt fürArt im Verzeichnis
ISO/IEC 17025Prüf- und Kalibrierlaboratorien (allgemeine Anforderungen an die Kompetenz)Prüflaboratorien, Kalibrierlaboratorien
ISO 15189Medizinische LaboratorienMedizinische Laboratorien
ISO/IEC 17020InspektionsstellenInspektionsstellen
ISO/IEC 17021-1Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizierenManagementsysteme
ISO/IEC 17065Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizierenProdukte
ISO/IEC 17024Stellen, die Personen zertifizierenPersonen
ISO/IEC 17029Validierungs- und VerifizierungsstellenValidierung und Verifizierung

Ergänzend akkreditiert die DAkkS weitere Tätigkeiten, etwa Anbieter von Eignungsprüfungen oder Referenzmaterialherstellern, jeweils auf Basis eigener Normen. Normen können Sie über das DIN-Medienangebot beziehen, Hinweise im Ratgeber DIN-Normen kaufen und lesen.

Merken Sie sich für die Praxis: ISO/IEC 17025 betrifft Laborkompetenz, ISO/IEC 17020 die Inspektionstätigkeit, ISO/IEC 17021-1 die Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen, ISO/IEC 17065 die Zertifizierung von Produkten und ISO/IEC 17024 die von Personen. Dahinter steht die Reihe ISO/IEC 17000 mit gemeinsamem Vokabular und Grundsätzen der Konformitätsbewertung.

Ablauf einer Akkreditierung

Die Details legt die DAkkS in ihren Verfahrensregeln fest. Sinngemäß durchläuft eine Stelle folgende Schritte:

  1. Antrag: Die Stelle beschreibt ihre Tätigkeit, den gewünschten Geltungsbereich und legt ihre Unterlagen vor.
  2. Dokumentenbegutachtung: Fachleute prüfen Managementsystem, Verfahren und Kompetenznachweise anhand der Norm.
  3. Vor-Ort-Begutachtung: Ein Begutachterteam aus Systembegutachtern und Fachbegutachtern beobachtet Tätigkeiten, spricht mit Personal, prüft Aufzeichnungen und Methoden. Bei Laboren gehört oft die Beobachtung von Prüfungen dazu.
  4. Bewertung und Maßnahmen: Festgestellte Abweichungen müssen innerhalb von Fristen behoben und nachgewiesen werden.
  5. Entscheidung: Die Akkreditierungsentscheidung wird von Personen getroffen, die an der Begutachtung nicht beteiligt waren. Es folgt die Akkreditierungsurkunde mit Anlage zum Geltungsbereich.
  6. Überwachung: Während der Laufzeit finden regelmäßige Überwachungsbegutachtungen statt.
  7. Reakkreditierung: Vor Ablauf der Befristung wird die Akkreditierung erneut umfassend begutachtet.

Praktische Hinweise für Antragsteller bietet der Ratgeber DAkkS-Akkreditierung beantragen. Die Methoden der Begutachtung ähneln denen eines Audits, heißen aber Begutachtung.

Zusätzlich lohnt sich der Blick auf Fußnoten und Einschränkungen im Geltungsbereich, etwa auf flexible Akkreditierungen, bei denen eine Stelle innerhalb eines definierten Rahmens Verfahren selbst anpassen darf. Der Rahmen steht in der Anlage zur Urkunde, die Stelle muss auf Anfrage die eingesetzten Verfahren benennen können.

Geltungsbereich und Akkreditierungsurkunde lesen

Eine Akkreditierung gilt nie pauschal, sondern für einen festgelegten Bereich. Die Urkunde und ihre Anlage nennen, welche Prüfverfahren, Messgrößen, Produkte, Normen oder Branchen abgedeckt sind. Eine Stelle kann akkreditiert sein, ohne dass die konkret gesuchte Leistung im Geltungsbereich liegt.

Jede Akkreditierung trägt eine Registernummer, die Stellenart und laufende Nummer enthält, zum Beispiel in der Form D-PL-12345-01-00. Die Kürzel stehen für die Art der Stelle (PL Prüflaboratorium, K Kalibrierlaboratorium, ML medizinisches Laboratorium, IS Inspektionsstelle, ZM Zertifizierungsstelle für Managementsysteme, ZE Zertifizierungsstelle für Produkte, ZP Zertifizierungsstelle für Personen, VS Validierungs-/Verifizierungsstelle). Das Beispiel ist erfunden und dient nur der Erklärung des Aufbaus.

Prüfen Sie vor Auftragsvergabe immer:

  • Ist die Akkreditierung aktuell gültig?
  • Deckt der Geltungsbereich die gewünschte Leistung ab?
  • Stammen Bericht oder Zertifikat von einem Standort, der im Geltungsbereich liegt?

Akkreditierte Stellen finden: das Verzeichnis

Das Register der DAkkS ist öffentlich. Dieses Portal bereitet es in einem Verzeichnis auf, damit Sie nach Ort, Bundesland, Art der Stelle und Stichwort suchen können. So finden Sie zum Beispiel Zertifizierungsstellen für ISO 9001 in Ihrer Nähe oder Prüflaboratorien für ein bestimmtes Verfahren.

Das Verzeichnis ersetzt nicht den Blick in das amtliche Register, wenn es auf den aktuellen Status ankommt. Prüfen Sie bei Vertragsabschluss die Akkreditierungsurkunde der Stelle selbst oder das Register der DAkkS.

Wann ist Akkreditierung verpflichtend?

Die Akkreditierung ist im Grundsatz freiwillig. Sie wird aber dort verbindlich, wo Gesetze, Verordnungen oder Auftraggeber sie als Nachweis von Kompetenz verlangen. Typisch sind regulierte Bereiche mit Anforderungen an Prüfung, Messung oder Zertifizierung, bei denen Behörden die Anerkennung der Stelle an die Akkreditierung koppeln. Ebenso fordern Kunden in Lieferketten, in der öffentlichen Beschaffung oder in der Automobilindustrie häufig Nachweise von akkreditierten Stellen.

Welche Anforderung für Ihren Fall gilt, steht in der jeweiligen Vorschrift oder im Vertrag. Im Zweifel fragen Sie die zuständige Behörde oder Ihren Auftraggeber.

Akkreditierung im Alltag: drei Beispiele

Die Akkreditierung begegnet Ihnen öfter, als es scheint:

  • Labor: Ein Hersteller beauftragt ein nach ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor, um die Dichtheit eines Bauteils zu messen. Der Prüfbericht nennt Verfahren und Messunsicherheit und wird vom Kunden ohne Nachprüfung akzeptiert.
  • Zertifizierungsstelle: Eine Dienstleistungsfirma lässt ihr Qualitätsmanagement durch eine nach ISO/IEC 17021-1 akkreditierte Stelle zertifizieren, weil eine Ausschreibung es verlangt.
  • Inspektionsstelle: Eine nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle begutachtet technische Anlagen und stellt Prüfbescheinigungen aus, die Behörden anerkennen.

Die Beispiele zeigen: Die Akkreditierung bleibt im Hintergrund, schafft aber das Vertrauen, auf dem die Verwendung der Ergebnisse beruht.

Was Akkreditierung nicht leistet

Akkreditierung ist kein Gütesiegel für Produkte und keine Garantie für fehlerfreie Ergebnisse. Sie bestätigt, dass eine Stelle über die nötigen Strukturen, Kompetenzen und Verfahren verfügt und regelmäßig überwacht wird. Im Einzelfall können Fehler vorkommen, deshalb bleiben Beschwerden, Rückfragen und der Blick auf den Geltungsbereich wichtig. Wenn Sie Zweifel an einem Bericht haben, wenden Sie sich zunächst an die Stelle und, falls nötig, an die Akkreditierungsstelle, die Beschwerden über akkreditierte Stellen bearbeitet.

Häufige Fragen

Was ist Akkreditierung einfach erklärt?

Akkreditierung ist die Prüfung der Prüfer. Eine staatlich beauftragte Stelle bestätigt, dass ein Labor, eine Inspektionsstelle oder eine Zertifizierungsstelle fachlich kompetent und unparteilich arbeitet und international anerkannten Normen genügt.

Wer ist in Deutschland für Akkreditierung zuständig?

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist als nationale Akkreditierungsstelle zuständig. Sie ist auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes die einzige Stelle, die Konformitätsbewertungsstellen im hoheitlichen Bereich akkreditiert.

Was ist der Unterschied zwischen Akkreditierung und Zertifizierung?

Bei der Zertifizierung bestätigt eine Zertifizierungsstelle, dass Ihre Organisation, Ihr Produkt oder eine Person Anforderungen erfüllt. Bei der Akkreditierung bestätigt die Akkreditierungsstelle, dass die Zertifizierungsstelle (oder das Labor) selbst kompetent arbeitet.

Wie lange gilt eine Akkreditierung?

Akkreditierungen sind befristet und werden während der Laufzeit überwacht. Vor Ablauf folgt eine Reakkreditierung. Die konkrete Laufzeit steht in der Akkreditierungsurkunde der jeweiligen Stelle.

Wie erkenne ich, ob eine Stelle akkreditiert ist?

Fragen Sie nach der Akkreditierungsurkunde samt Anlage und gleichen Sie die Registernummer mit dem öffentlichen Register der DAkkS ab. Achten Sie darauf, dass der Geltungsbereich Ihre gewünschte Leistung abdeckt.

Was ist ISO/IEC 17025?

ISO/IEC 17025 legt allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien fest. Labore, die danach akkreditiert sind, haben nachgewiesen, dass sie Methoden beherrschen, Messunsicherheiten bestimmen und Ergebnisse rückführbar dokumentieren.

Quellen und Stand

Geprüft gegen das öffentliche DAkkS-Register, Datenstand Oktober 2026; maßgeblich ist stets der aktuelle Registereintrag. So arbeiten wir

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