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DGUV V3 Prüfung: Elektrische Betriebsmittel richtig prüfen
Die DGUV-V3-Prüfung ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb. Sie muss eine Elektrofachkraft oder eine unter deren Aufsicht arbeitende Person durchführen. Die Fristen legt der Arbeitgeber nach einer Gefährdungsbeurteilung fest, als Richtwerte gelten 4 Jahre für ortsfeste Anlagen und 6 Monate bis 2 Jahre für ortsveränderliche Geräte.
Stand: Oktober 2026
„DGUV V3“ ist im Betriebsalltag zum Synonym für die Elektroprüfung geworden. Gemeint ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie verpflichtet Unternehmer, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand bleiben, und dass dies geprüft wird. Wer Mitarbeitende beschäftigt, ist damit unmittelbar betroffen, vom Büro mit Druckern und Verlängerungskabeln bis zur Werkstatt mit Elektrowerkzeugen.
Diese Seite erklärt, welche Prüfungen es gibt, wie Prüffristen entstehen, wer prüfen darf, wie eine Prüfung abläuft und womit Sie bei den Kosten rechnen können. Die Aussagen beruhen auf Veröffentlichungen der Unfallversicherungsträger und auf dem öffentlichen Regelwerk, Normtexte werden nicht wiedergegeben.
Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt
Die DGUV Vorschrift 3 gehört zum Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie fordert im Kern drei Prüfanlässe: vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen als wiederkehrende Prüfung. Geprüft wird auf ordnungsgemäßen Zustand, also darauf, ob Mängel vorliegen, die Personen gefährden können.
Verantwortlich ist der Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber. Er darf die Prüfung delegieren, bleibt aber für die Organisation verantwortlich. Das heißt: Er muss festlegen, welche Geräte erfasst sind, wann sie geprüft werden, wer prüft und wo die Ergebnisse liegen.
Die Vorschrift gilt für den betrieblichen Einsatz. Für Privathaushalte gibt es keine vergleichbare Pflicht, empfehlenswert ist die Prüfung dort trotzdem bei Geräten mit sichtbaren Schäden.
Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel
Die Unterscheidung ist zentral, denn sie bestimmt Prüfumfang und Fristen.
- Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen: fest installiert oder fest angeschlossen, zum Beispiel Verteilungen, Steckdosen, Beleuchtung, Maschinen mit festem Anschluss.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel: können während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden und werden über eine Steckvorrichtung angeschlossen: Elektrowerkzeuge, Bürogeräte, Verlängerungs- und Anschlussleitungen, Kaffeemaschinen, Leuchten.
Für die ortsfeste Anlage gelten die Anforderungen der VDE-Normen für Errichtung und Betrieb, für ortsveränderliche Geräte vor allem die Normenreihe DIN VDE 0701-0702 für Prüfungen nach Instandsetzung und wiederkehrende Prüfungen. Weitere Normen kommen bei Maschinen hinzu.
Prüffristen: Richtwerte und Gefährdungsbeurteilung
Eine feste, gesetzlich vorgeschriebene Frist für jedes Gerät gibt es nicht. Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1201 verlangen, dass der Arbeitgeber die Fristen anhand einer Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die DGUV-Praxishilfen nennen dafür Richtwerte, die als Ausgangspunkt dienen:
| Betriebsmittel | Richtwert nach TRBS 1201 / DGUV V3 | Verkürzen oder verlängern |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel (Verteilungen, fest angeschlossene Geräte) | 4 Jahre | Kürzer bei besonderen Räumen oder Belastungen |
| Ortsfeste Betriebsmittel in Räumen mit besonderer Gefährdung (zum Beispiel Saunaanlagen, Schaustellerbetriebe) | 1 Jahr | Nach Gefährdungsbeurteilung |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Haushaltsgeräte im Betrieb) | 6 Monate | Bei geringer Fehlerquote 1 Jahr, im Büro bis 2 Jahre |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen | 3 Monate (Richtwert aus der Baustellenpraxis) | Nach Gefährdungsbeurteilung |
| Prüftaste von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) in ortsfesten Anlagen | 6 Monate (Betätigung der Prüftaste) | Nach Betriebsbedingungen |
Die Richtwerte gelten als Orientierung. Wer die Fristen verlängert, muss eine geringe Fehlerquote bei früheren Prüfungen belegen können. Dazu zählt, dass Prüfergebnisse systematisch ausgewertet werden. Wer in einer rauen Umgebung arbeitet, etwa auf Baustellen, in Werkstätten oder in feuchten Räumen, wird kürzere Fristen ansetzen.
Die DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“ beschreibt, wie Unternehmer die Prüfung organisieren: Geräte erfassen, Fristen festlegen, Prüfer beauftragen, Ergebnisse dokumentieren, Fehlerquote auswerten.
Wer prüfen darf
Prüfen darf eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Maßgeblich sind außerdem die Anforderungen an die „zur Prüfung befähigte Person“ nach TRBS 1203.
- Elektrofachkraft: Person mit elektrotechnischer Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, die Gefahren der Elektrizität selbst erkennen und vermeiden kann.
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: darf nur klar umrissene Aufgaben ausführen, zum Beispiel die Prüfung ortsveränderlicher Geräte mit einem Prüfgerät, das die Bewertung unterstützt.
- Befähigte Person: verfügt über Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie Kenntnisse der Prüfnormen.
Der Arbeitgeber beauftragt die Person, entweder intern oder extern bei einem Prüfdienstleister oder Elektrobetrieb. Das Prüfgerät muss geeignet und regelmäßig kalibriert sein. Eine Prüfung durch Mitarbeitende ohne Qualifikation erfüllt die Vorgaben nicht.
Ablauf einer Prüfung
Eine Prüfung besteht aus mehreren Schritten, die sich in der Praxis kaum unterscheiden, ob ein Dienstleister kommt oder die eigene Elektrofachkraft arbeitet.
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Bestandsaufnahme | Alle Geräte erfassen, Standort und Einsatzbedingungen notieren |
| 2. Sichtprüfung | Gehäuse, Leitungen, Stecker, Schalter auf Beschädigung prüfen |
| 3. Messung | Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- oder Berührungsstrom |
| 4. Funktionsprüfung | Gerät unter Betrieb testen, Schutzeinrichtungen auslösen |
| 5. Bewertung | bestanden oder nicht bestanden, Mängel festhalten |
| 6. Kennzeichnung | Prüfplakette mit Datum und nächstem Termin, Protokoll anlegen |
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Sicht-, dann die Messprüfung, zuletzt die Funktionsprüfung. Geräte mit offensichtlichen Mängeln müssen nicht gemessen werden, sondern werden gesperrt und repariert. Bei der Messung werden Grenzwerte aus den einschlägigen Normen angesetzt. Welche Grenzwerte gelten, hängt von der Schutzklasse und dem Gerätetyp ab.
Vorbereitung spart Zeit. Alle Geräte sollten zugänglich sein, Geräte mit langen Laufzeiten wie Kühlgeräte werden vorab abgestimmt. Ein Verzeichnis aller Betriebsmittel mit Kennzeichnung beschleunigt den Prüftermin deutlich.
Prüfprotokoll und Dokumentation
Das Ergebnis jeder Prüfung ist zu dokumentieren. Ein Protokoll enthält üblicherweise:
- Bezeichnung und Kennnummer des Geräts, Standort,
- Prüfdatum, Prüfer, verwendetes Prüfgerät,
- Messwerte und das Ergebnis je Prüfschritt,
- Mängel und Maßnahmen,
- Datum der nächsten Prüfung.
Aufbewahrt werden die Aufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung. Besser ist eine längere Aufbewahrung, weil sich aus den Messwerten Verschleiß ablesen und die Fristen begründen lassen. Die Prüfplakette am Gerät zeigt Prüfdatum und Fälligkeit, ersetzt aber nicht das Protokoll.
Auch Betriebsprüfungen von Versicherern und Berufsgenossenschaften fragen nach diesen Unterlagen. Fehlen sie, steht im Schadensfall der Vorwurf der mangelhaften Organisation im Raum.
Was die Prüfung kostet
Die Preise hängen von Gerätezahl, Gerätemix, Anfahrt und Dokumentation ab. Als grobe Orientierung nennen Anbieter folgende Netto-Spannen:
- Ortsveränderliche Geräte: bei großen Beständen ab etwa 3 EUR je Gerät, bei kleinen Mengen und Einzelterminen etwa 10 bis 25 EUR je Gerät (Certiscan); eine zweite Quelle nennt 3 bis 6 EUR je Gerät bei größerem Bestand (GWI).
- Maschinen und ortsfeste Verbraucher: etwa 20 bis 90 EUR je Maschine.
- Ortsfeste Anlagen: etwa 150 bis 450 EUR je Anlage oder 10 bis 30 EUR je Stromkreis.
- Anfahrt: etwa 49 bis 120 EUR.
Beide Quellen sind Anbieter und liefern Richtwerte, keine geprüften Marktdaten. Für Ihren Betrieb hilft nur ein konkretes Angebot mit Gerätezahl. Sparen lässt sich über gebündelte Termine, vorbereitete Geräte und digitale Fristenüberwachung.
Prüfungen nach Reparatur und vor Inbetriebnahme
Neben der wiederkehrenden Prüfung kennt die Vorschrift Anlässe, die keinen festen Termin haben. Neue ortsfeste Anlagen werden vor der ersten Inbetriebnahme geprüft, nachgewiesen wird das mit dem Prüfprotokoll des Errichters. Wird eine Anlage geändert oder erweitert, ist die Prüfung für den geänderten Teil zu wiederholen.
Bei Geräten gilt: Nach jeder Instandsetzung, die Einfluss auf die elektrische Sicherheit haben kann, ist vor der Wiederverwendung zu messen. Das betrifft ausgetauschte Leitungen und Stecker ebenso wie Reparaturen im Gehäuse. Für diese Prüfung ist die Norm DIN VDE 0701-0702 die einschlägige Grundlage. Neugeräte vom Hersteller müssen nicht vor der ersten Nutzung gemessen werden, sie sollten aber optisch kontrolliert und in das Gerätekataster aufgenommen werden.
Intern prüfen oder extern beauftragen
Viele Betriebe fragen sich, ob sich ein eigenes Prüfgerät lohnt. Die Antwort hängt von der Zahl der Geräte und der vorhandenen Qualifikation ab.
| Kriterium | Interne Prüfung | Externer Dienstleister |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Elektrofachkraft oder Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Haus | Prüfdienstleister oder Elektrobetrieb mit qualifiziertem Personal |
| Anschaffung | Prüfgerät, Software, regelmäßige Kalibrierung | keine, Kosten pro Gerät oder pro Termin |
| Organisation | Prüfplan und Terminüberwachung im Betrieb | Dienstleister liefert Plan und Protokolle, Betrieb bleibt verantwortlich |
| Sinnvoll bei | großen Beständen und häufigen Prüfungen | kleinen Betrieben und wenigen Geräten |
Auch wenn ein Dienstleister prüft, bleibt der Arbeitgeber verantwortlich. Prüfen Sie daher Qualifikationsnachweise und fordern Sie vollständige Protokolle ein.
Typische Geräte und Besonderheiten
Einige Gerätegruppen führen im Alltag zu Rückfragen.
- Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen: gehören zu den am stärksten beanspruchten Geräten, typische Mängel sind beschädigte Isolierung, lockere Kontakte und defekte Stecker.
- Ladegeräte und Netzteile: gelten als ortsveränderliche Betriebsmittel, wenn sie im Betrieb verwendet werden. Auch private Geräte, die Beschäftigte mitbringen, gehören dazu, sobald sie am Arbeitsplatz eingesetzt werden.
- Elektrowerkzeuge: unterliegen hoher mechanischer Belastung und werden meist häufiger geprüft.
- Maschinen mit fester Verdrahtung: fallen unter die Prüfung ortsfester Betriebsmittel, hier gelten zusätzliche Anforderungen an die elektrische Ausrüstung von Maschinen.
- Geräte nach Reparatur: müssen vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden, nicht erst beim nächsten Regeltermin.
Geräte, die bei der Prüfung auffallen, werden gekennzeichnet und aus dem Betrieb genommen, bis der Mangel beseitigt ist. Eine Weiternutzung „auf Verantwortung des Nutzers“ gibt es nicht.
Folgen bei Versäumnissen
Die Prüfpflicht ist keine Formalie. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Beanstandungen der Berufsgenossenschaft, Auflagen der Arbeitsschutzbehörden und im Schadensfall Haftungsfragen. Bei einem Brand durch ein ungeprüftes Gerät können Versicherer die Leistung kürzen, wenn sie dem Betrieb grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das ist in der Regel teurer als jede Prüfung.
Auch eine fehlende Dokumentation wird häufig als Mangel gewertet, selbst wenn die Geräte in Ordnung sind. Wenn Sie zusätzlich nach ISO 45001 arbeiten, ist die Elektroprüfung Teil Ihres Nachweises zur Gefährdungsbeurteilung (ISO 45001). Ebenso erwarten Zertifizierer im Audit Prüfnachweise (Audit).
Praktischer Fahrplan für Betriebe
- Alle elektrischen Betriebsmittel erfassen und nach ortsfest und ortsveränderlich trennen.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen und Fristen festlegen.
- Prüfer festlegen: intern mit Qualifikation oder extern.
- Prüfplan mit Terminen erstellen, Geräte kennzeichnen.
- Ergebnisse auswerten und Fehlerquote beobachten.
- Fristen jährlich überprüfen und anpassen.
Eine Übersicht über Intervalle und Besonderheiten finden Sie im Ratgeber DGUV-V3-Prüfintervalle. Für weitere Prüfungen am Arbeitsplatz, etwa an Fahrzeugen oder Leitern, lesen Sie die Seite zur UVV-Prüfung.
Häufige Fragen
Was bedeutet DGUV V3?
DGUV V3 steht für DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte im Betrieb.
Wie oft muss die DGUV-V3-Prüfung stattfinden?
Eine feste Frist gibt es nicht. Als Richtwerte gelten 4 Jahre für ortsfeste Anlagen und 6 Monate für ortsveränderliche Geräte, bei geringer Fehlerquote 1 Jahr, im Büro bis 2 Jahre. Der Arbeitgeber legt die Frist per Gefährdungsbeurteilung fest.
Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht. Die Person muss zur Prüfung befähigt sein und ein geeignetes Prüfgerät verwenden.
Was kostet die DGUV-V3-Prüfung pro Gerät?
Anbieter nennen etwa 3 bis 25 EUR netto je ortsveränderlichem Gerät, je nach Menge und Anfahrt. Ortsfeste Anlagen liegen deutlich höher. Quellen und Details stehen im Abschnitt Kosten.
Müssen Bürogeräte geprüft werden?
Ja, sobald sie im Betrieb eingesetzt werden. Für Büroumgebungen gelten wegen der geringen Beanspruchung oft längere Fristen, sofern die Fehlerquote niedrig ist.
Was gehört in ein Prüfprotokoll?
Gerätekennung, Standort, Datum, Prüfer, Prüfgerät, Messwerte, Ergebnis, Mängel und Maßnahmen sowie die nächste Fälligkeit.
Quellen und Stand
Redaktionell geprüft, Quellen genannt, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die DAkkS und die jeweilige Stelle. So arbeiten wir
- DGUV Publikationen: Vorschriften und Regeln
- BGN: Prüfen von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln
- Certiscan: DGUV V3 Prüfung Kosten
- GWI: DGUV V3 Prüfung Kosten
- Gesetze im Internet: Betriebssicherheitsverordnung
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