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Lexikon

Überwachungsaudit

Das Überwachungsaudit prüft während der Laufzeit eines Zertifikats, ob das Managementsystem weiterhin wirksam und normkonform betrieben wird.

Stand: Oktober 2026

Ein Zertifikat gilt in der Regel drei Jahre, ist aber kein Freibrief für diese Zeit. Dazwischen finden Überwachungsaudits statt, üblicherweise jährlich; das erste muss meist innerhalb von zwölf Monaten nach der Zertifizierungsentscheidung erfolgen.

Anders als bei der Erstzertifizierung werden nicht alle Normanforderungen bei jedem Termin geprüft. Immer enthalten sind meist:

  • Folgemaßnahmen zu früheren Abweichungen,
  • das interne Auditprogramm und die Managementbewertung,
  • Umgang mit Reklamationen und Verbesserungen,
  • Nutzung von Zertifikat und Zeichen,
  • Änderungen im System oder in der Organisation.

Zusätzlich greift die Stelle ausgewählte Prozesse heraus, sodass über den Zyklus hinweg alles abgedeckt wird. Bei Beschwerden oder Hinweisen kann ein kurzfristig angekündigtes Sonderaudit nötig werden.

Wird das Überwachungsaudit nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das Zertifikat ausgesetzt oder zurückgezogen werden. Zum Ende der Laufzeit folgt die Rezertifizierung. Erläuterungen gibt der Ratgeber Überwachungsaudit und Rezertifizierung.

Stand

Redaktionell geprüft, Quellen genannt, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die DAkkS und die jeweilige Stelle. So arbeiten wir

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