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Lexikon

Rezertifizierung

Die Rezertifizierung erneuert ein Zertifikat nach Ablauf des Zertifizierungszyklus durch ein umfassendes Wiederholungsaudit.

Stand: Oktober 2026

Nach drei Jahren mit Überwachungsaudits endet die Gültigkeit des Zertifikats. Damit es ohne Lücke fortgeführt wird, muss das Rezertifizierungsaudit rechtzeitig vor dem Ablaufdatum stattfinden und die Entscheidung der Zertifizierungsstelle vorliegen.

Inhaltlich ähnelt es der Stufe 2 der Erstzertifizierung, weil das gesamte System betrachtet wird. Zusätzlich bewertet die Stelle die Gesamtleistung über den vergangenen Zyklus: Haben sich Wirksamkeit und Eignung bewährt, sind Ziele erreicht worden, wie wurde mit Beschwerden umgegangen?

Auf Stufe 1 verzichten die meisten Stellen, wenn sich nichts Wesentliches geändert hat. Bei großen Änderungen, etwa neuem Geltungsbereich oder anderer Normversion, kann eine Vorstufe dennoch erforderlich sein.

Praktische Hinweise:

  • Termin früh vereinbaren, damit Nachfristen für Hauptabweichungen noch möglich sind.
  • Das interne Auditprogramm und die Managementbewertung vorher abschließen.
  • Auf Übergangsfristen bei Normrevisionen achten.

Wer die Frist versäumt, muss in der Regel eine neue Erstzertifizierung durchlaufen.

Stand

Redaktionell geprüft, Quellen genannt, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die DAkkS und die jeweilige Stelle. So arbeiten wir

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