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Lexikon

Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung ist der Sammelbegriff für Verfahren, die nachweisen, dass Produkte, Systeme, Personen oder Stellen festgelegte Anforderungen erfüllen.

Stand: Oktober 2026

Die Grundbegriffe sind in ISO/IEC 17000 definiert. Als typische Tätigkeiten gelten Prüfung (auch Kalibrierung), Inspektion, Zertifizierung sowie Validierung und Verifizierung. Die Akkreditierung steht eine Ebene darüber, denn sie bestätigt die Kompetenz derer, die solche Bewertungen vornehmen.

Der Gegenstand kann sehr verschieden sein:

  • ein Produkt, etwa ein Spielzeug auf Sicherheit,
  • ein Prozess, etwa Schweißen oder Sterilisation,
  • ein Managementsystem, etwa nach ISO 9001,
  • eine Person, etwa ein Schweißer oder Auditor.

Durchgeführt wird sie von Herstellern selbst (Erstpartei), von Kunden (Zweitpartei) oder von unabhängigen Stellen (Drittpartei). Im europäischen Produktrecht regelt die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 den Rahmen, und die Module der Konformitätsbewertung bestimmen, wann eine Notifizierte Stelle beteiligt sein muss.

Eine Stelle, die dies als Dienstleistung anbietet, heißt Konformitätsbewertungsstelle. Zum Verhältnis der Begriffe: Akkreditierung und Zertifizierung.

Stand

Inhalt abgeglichen mit dem DAkkS-Register (Stand Oktober 2026); Audit-Net bewertet keine Stellen und prüft keine Zertifikate. So arbeiten wir

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