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Lexikon

Begutachtung (Akkreditierung)

Die Begutachtung ist das Verfahren, in dem die Akkreditierungsstelle prüft, ob eine Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen für ihre Akkreditierung erfüllt.

Stand: Oktober 2026

Im Akkreditierungswesen ersetzt der Begriff das Wort Audit, damit Verwechslungen mit den Audits der Zertifizierungsstellen vermieden werden. Begutachter der Akkreditierungsstelle bewerten, ob eine Stelle fachlich kompetent und unparteilich arbeitet.

Das Verfahren verläuft meist in diesen Schritten:

  • Antrag und Prüfung der eingereichten Unterlagen,
  • Begutachtung vor Ort mit Interviews, Einsicht in Akten und Beobachtung der Arbeit,
  • bei Laboren Beurteilung technischer Verfahren durch Fachbegutachter,
  • Bericht mit Feststellungen und Fristen zur Abstellung,
  • Entscheidung über die Akkreditierung durch ein unabhängiges Gremium oder eine Entscheidungsstelle.

Ergänzend kommt ein Witness Audit in Betracht: Dabei begleitet der Begutachter eine Stelle bei der echten Arbeit beim Kunden. Nach der Erstakkreditierung folgen Überwachungsbegutachtungen und vor Ablauf der Frist eine Reakkreditierung.

Das Ergebnis ist die Akkreditierungsurkunde. Eine verständliche Übersicht zum Ablauf bietet der Ratgeber DAkkS-Akkreditierung beantragen.

Stand

Geprüft gegen das öffentliche DAkkS-Register, Datenstand Oktober 2026; maßgeblich ist stets der aktuelle Registereintrag. So arbeiten wir

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