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Akkreditierungsurkunde

Die Akkreditierungsurkunde ist das offizielle Dokument, mit dem die Akkreditierungsstelle die Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle bestätigt.

Stand: Oktober 2026

Zur Urkunde gehört eine Anlage, die den genauen Akkreditierungsumfang beschreibt. Erst dort steht, was die Stelle tatsächlich darf: welche Normen, Verfahren, Messgrößen, Produkte oder Branchen abgedeckt sind. Die Urkunde allein sagt wenig; entscheidend ist die Anlage.

Wichtige Merkmale:

  • Sie ist befristet, in Deutschland höchstens auf fünf Jahre.
  • Sie kann während der Laufzeit eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen werden.
  • Sie ist an den Standort und die rechtliche Einheit gebunden.
  • Die aktuelle Fassung ist im öffentlichen Register der DAkkS abrufbar.

Wer ein Zertifikat oder einen Prüfbericht mit Akkreditierungssymbol erhält, sollte prüfen, ob die konkrete Leistung im Umfang enthalten ist. Fehlt sie, trägt das Symbol nicht, und die Aussage ist unter Umständen irreführend.

Während der Laufzeit überwacht die Akkreditierungsstelle die Einhaltung durch Überwachungsbegutachtungen. Vor Ablauf ist eine Reakkreditierung nötig. Zum Gesamtverfahren siehe Begutachtung und das Thema Akkreditierung.

Stand

Inhalt abgeglichen mit dem DAkkS-Register (Stand Oktober 2026); Audit-Net bewertet keine Stellen und prüft keine Zertifikate. So arbeiten wir

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