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Lexikon

CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass sein Produkt die geltenden europäischen Vorschriften erfüllt.

Stand: Oktober 2026

Das Zeichen ist kein Prüfsiegel und kein Hinweis auf Herkunft oder Qualität. Es ist eine Erklärung des Herstellers, das Produkt entspreche den einschlägigen EU-Harmonisierungsvorschriften. Pflicht ist es für viele Produktgruppen, etwa Maschinen, Spielzeug, Elektrogeräte, Medizinprodukte und Funkanlagen.

Der Weg dorthin umfasst im Kern:

  • Ermitteln, welche Rechtsvorschriften für das Produkt gelten,
  • Anforderungen erfüllen, häufig mithilfe harmonisierter Normen,
  • ein vorgeschriebenes Verfahren der Konformitätsbewertung durchlaufen,
  • technische Unterlagen erstellen und aufbewahren,
  • eine EU-Konformitätserklärung ausstellen,
  • das Zeichen anbringen.

Je nach Risiko des Produkts darf der Hersteller selbst bewerten oder muss eine Notifizierte Stelle einbinden. In diesem Fall folgt auf das Zeichen deren vierstellige Kennnummer.

Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung. Fehlt das Zeichen zu Unrecht oder wird es missbraucht, drohen Vertriebsverbote und Bußgelder. Nicht zu verwechseln ist es mit freiwilligen Zeichen wie GS oder VDE. Die Rechtsgrundlage zur Kennzeichnung enthält die Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

Stand

Inhalt abgeglichen mit dem DAkkS-Register (Stand Oktober 2026); Audit-Net bewertet keine Stellen und prüft keine Zertifikate. So arbeiten wir

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