Lexikon
EA (European co-operation for Accreditation)
Die EA ist der europäische Verbund der nationalen Akkreditierungsstellen und von der Europäischen Union als zuständige Organisation anerkannt.
Stand: Oktober 2026
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die Akkreditierung in Europa regelt und vorsieht, dass jeder Mitgliedstaat genau eine nationale Akkreditierungsstelle benennt. Die EA stimmt deren Arbeit ab und organisiert die gegenseitige Begutachtung.
Zu den Aufgaben gehören:
- die Verwaltung der Multilateralen Abkommen (EA MLA),
- die Veröffentlichung gemeinsamer Leitfäden zur Auslegung von Normen,
- die Abstimmung mit EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Marktüberwachung,
- Schulungen für Begutachter.
Die EA-Abkommen gelten als regionale Stufe der weltweiten Systeme von IAF und ILAC. Wer als Stelle in Europa akkreditiert ist, kann sich auf diese Anerkennung berufen, wenn Kunden im Ausland ein Zertifikat oder einen Prüfbericht verlangen.
Das hat praktische Bedeutung für den Binnenmarkt: Behörden und Käufer in anderen Ländern sollen Ergebnisse akkreditierter Stellen nicht erneut anzweifeln müssen. In Deutschland ist die DAkkS Mitglied. Hintergründe zum Thema liefert die Seite Akkreditierung.
Stand
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