Zum Inhalt springen
Audit-Net

Lexikon

Matrixzertifizierung

Bei der Matrixzertifizierung erhalten mehrere Standorte oder Gesellschaften ein gemeinsames Zertifikat, wobei nicht jeder Standort bei jedem Audit besucht wird.

Stand: Oktober 2026

Gedacht ist sie für Organisationen mit einem zentral gesteuerten Managementsystem und mehreren Niederlassungen, die gleichartige Tätigkeiten ausüben, etwa Filialnetze, Servicebetriebe oder Konzerne. Der Begriff ist im deutschsprachigen Raum gebräuchlich, international spricht man von Multi-Site-Zertifizierung. Die Regeln für Stichproben stehen im IAF-Dokument MD 1.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • eine zentrale Funktion, die das System steuert und intern auditiert,
  • ein einheitliches System für alle einbezogenen Standorte,
  • Standorte mit vergleichbaren Prozessen,
  • die Zentrale wird in jedem Audit besucht, die übrigen Standorte als Stichprobe.

Der Vorteil liegt in geringeren Kosten und einheitlichem Auftritt. Der Nachteil: Eine schwerwiegende Abweichung an einem Standort betrifft das gesamte Zertifikat, bis sie behoben ist.

Der Stichprobenumfang hängt von Anzahl und Risiko der Standorte ab. Der Geltungsbereich listet die einbezogenen Standorte auf. Beim Überwachungsaudit wechselt die Auswahl, damit mit der Zeit jeder Standort einmal geprüft wird.

Stand

Geprüft gegen das öffentliche DAkkS-Register, Datenstand Oktober 2026; maßgeblich ist stets der aktuelle Registereintrag. So arbeiten wir

Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das DAkkS-Register. Fehler gefunden? Melden Sie sie uns.

Unverbindlich und ohne Bewertung der Stellen

Angebote für Ihre Zertifizierung anfragen.

Anfrage starten