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Prüffrist

Die Prüffrist ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Anlage, ein Gerät oder ein Arbeitsmittel erneut geprüft werden muss.

Stand: Oktober 2026

Im Arbeitsschutz stammt sie aus mehreren Quellen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Prüffristen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die DGUV Vorschrift 3 nennt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel Richtwerte, und Regelwerke wie die DGUV Information 203-071 konkretisieren sie.

Typische Richtwerte für die elektrische Sicherheit:

  • ortsfeste elektrische Anlagen: alle vier Jahre,
  • ortsveränderliche Betriebsmittel: je nach Einsatzbedingungen kürzere Fristen, die bei niedriger Fehlerquote verlängert werden können,
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, die nicht ortsfest sind: häufigere Prüfung.

Die genannten Werte sind Richtwerte, keine gesetzliche Pflichtfrist für jeden Fall. Wer sie unterschreitet oder verlängert, braucht eine begründete Dokumentation. Für Fahrzeuge, Hebezeuge und Regale gelten eigene Fristen, siehe UVV-Prüfung.

Nicht zu verwechseln ist die Prüffrist mit Kalibrierintervallen. Bei Messmitteln legt die Organisation selbst fest, wann kalibriert wird. Die Prüfung selbst führt eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person aus. Einzelheiten: DGUV-V3-Prüfung.

Stand

Redaktionell geprüft, Quellen genannt, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die DAkkS und die jeweilige Stelle. So arbeiten wir

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