Lexikon
Elektrofachkraft
Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung elektrische Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen kann.
Stand: Oktober 2026
Die Definition steht in den Vorschriften der Unfallversicherungsträger, vor allem in der DGUV Vorschrift 3, und wird in DIN VDE 1000-10 näher beschrieben. Neben der fachlichen Ausbildung zählen die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen und praktische Erfahrung. Meist ist es ein Elektriker, Elektroniker, Elektrotechnikermeister oder Ingenieur der Elektrotechnik. Einen eigenen Titel gibt es nicht, die Eignung wird vom Arbeitgeber festgestellt und dokumentiert.
Zu unterscheiden sind:
- Elektrofachkraft: darf eigenverantwortlich arbeiten und prüfen.
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: darf nur für bestimmte, eng umrissene Aufgaben eingesetzt werden, etwa Serienprüfungen.
- Elektrotechnisch unterwiesene Person: darf unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten.
- Verantwortliche Elektrofachkraft: trägt im Betrieb die fachliche Verantwortung für den Elektrobereich.
Bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte kommt der Elektrofachkraft eine Schlüsselrolle zu, siehe DGUV-V3-Prüfung. Ihre Aufgaben hängen mit den Fristen der Prüffrist zusammen. Maßgeblich bleibt, dass der Arbeitgeber die Qualifikation nachvollziehbar bestimmt und sie in Prüfungen und Aufträgen belegt.
Stand
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