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Lexikon

Auditnachweis

Auditnachweise sind überprüfbare Informationen, die ein Auditor sammelt, um festzustellen, ob die Auditkriterien erfüllt sind.

Stand: Oktober 2026

Nachweise entstehen aus Gesprächen, Beobachtungen und der Durchsicht von Unterlagen. Sie müssen verifizierbar sein, das heißt, ein zweiter Auditor müsste bei gleicher Quelle zum selben Ergebnis kommen. Reine Vermutungen oder Hörensagen genügen nicht.

Gängige Quellen sind:

  • Aufzeichnungen wie Prüfprotokolle, Schulungsnachweise oder Wartungslisten,
  • Beobachtungen am Arbeitsplatz oder in der Produktion,
  • Aussagen von Mitarbeitenden, die der Auditor durch Dokumente oder Beobachtung absichert,
  • Daten aus Systemen, etwa Kennzahlen oder Reklamationsstatistiken.

Da niemand alles prüfen kann, arbeiten Auditoren mit Stichproben. Die Auswahl sollte nachvollziehbar sein, damit die Schlussfolgerung belastbar bleibt. Eine Stichprobe liefert allerdings nie absolute Sicherheit; das gehört zur Natur des Verfahrens.

Aus der Bewertung der Nachweise gegen die Auditkriterien entstehen die Feststellungen. Fehlt ein Nachweis, ist die Anforderung nicht belegt, selbst wenn die Tätigkeit tatsächlich stattfindet. Das erklärt, warum dokumentierte Information im Audit so wichtig ist.

Stand

Inhalt abgeglichen mit dem DAkkS-Register (Stand Oktober 2026); Audit-Net bewertet keine Stellen und prüft keine Zertifikate. So arbeiten wir

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