Zum Inhalt springen
Audit-Net

Lexikon

Feststellung (Audit)

Eine Feststellung ist das Ergebnis der Bewertung gesammelter Auditnachweise gegen die Auditkriterien.

Stand: Oktober 2026

Feststellungen halten fest, was der Auditor vorgefunden hat. Sie fallen nicht nur negativ aus. Üblich sind drei Richtungen:

  • Konformität: Eine Anforderung wird erfüllt, gegebenenfalls mit Hinweis auf gute Praxis.
  • Abweichung: Eine Anforderung wird nicht erfüllt. Je nach Gewicht wird sie als Haupt- oder Nebenabweichung eingestuft.
  • Verbesserungspotenzial: Die Anforderung ist erfüllt, doch der Auditor sieht Möglichkeiten, die Wirksamkeit zu steigern. Das ist ein Hinweis, keine Pflicht.

Eine saubere Feststellung nennt das betroffene Kriterium, beschreibt den beobachteten Sachverhalt und verweist auf den Auditnachweis. Formulierungen wie „schlecht gelöst“ sind unbrauchbar, weil sie weder prüfbar noch behebbar sind.

Die Organisation sollte jede Abweichung in ein Korrekturverfahren überführen, wie es unter Korrekturmaßnahme beschrieben ist. Praxisnahe Hinweise zum Schreiben bietet der Ratgeber Abweichungen im Audit.

Stand

Redaktionell geprüft, Quellen genannt, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die DAkkS und die jeweilige Stelle. So arbeiten wir

Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das DAkkS-Register. Fehler gefunden? Melden Sie sie uns.

Unverbindlich und ohne Bewertung der Stellen

Angebote für Ihre Zertifizierung anfragen.

Anfrage starten