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Lexikon

Interessierte Parteien

Interessierte Parteien sind Personen oder Organisationen, die von den Entscheidungen und Tätigkeiten eines Unternehmens betroffen sind oder sich dafür interessieren.

Stand: Oktober 2026

Gemeint ist ein breiter Kreis, nicht nur zahlende Kunden. Je nach Unternehmen kommen infrage:

  • Kunden und Nutzer,
  • Mitarbeitende und Betriebsrat,
  • Lieferanten und Dienstleister,
  • Eigentümer, Banken und Versicherer,
  • Behörden und Aufsichtsstellen,
  • Nachbarn und die Öffentlichkeit.

Die Normen verlangen, dass die Organisation die für ihr System relevanten Parteien bestimmt und deren Anforderungen kennt. Relevant ist, was die Fähigkeit beeinflusst, Produkte und Dienstleistungen konform zu erbringen oder die Systemziele zu erreichen.

Nützlich ist eine kleine Tabelle mit Partei, Erwartung, Umgang damit und Überprüfungsintervall. Nicht jede Erwartung muss erfüllt werden; sie muss aber bewusst bewertet werden. Manche werden zu verbindlichen Verpflichtungen, etwa durch Verträge oder Gesetze.

Bei der Umweltnorm ISO 14001 und der Sicherheitsnorm ISO 45001 ist der Kreis besonders wichtig, weil Behörden und Beschäftigte unmittelbar betroffen sind. Der Begriff hängt eng mit dem Kontext der Organisation zusammen und liefert Eingaben für risikobasiertes Denken.

Stand

Redaktionell geprüft, Quellen genannt, Stand Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die DAkkS und die jeweilige Stelle. So arbeiten wir

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